Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zum MBA-Insurance sind (§ 2 Studienordnung):
- ein Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 17 SächsHSG (insbesondere allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
- berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Umfang von 210 ECTS-Punkten (sofern der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss weniger als 210 ECTS-Punkte umfasst, können die fehlenden Leistungspunkte im Umfang von 30 ECTS-Punkten über berufspraktische Erfahrungen ersetzt werden. Näheres regelt § 2 Absatz 3 der Studienordnung)
- Mindestens ein Jahr Berufserfahrung nach dem ersten Hochschulabschluss
- Nachweis über die erforderlichen Englisch-Sprachkenntnisse (Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
- schriftliche Begründung für den Studienwunsch (Essay)
- Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers
Sie sind sich unsicher, ob Sie die Zulassungsvoraussetzung erfüllen oder haben Fragen zur Bewerbung? Rufen Sie uns gerne einfach an: 0341-35530552 (Robert Bosch, Studiengangskoordinator MBA-Insurance)
Bewerbung
- Der Bewerbungsprozess gliedert sich in zwei Phasen: Interessenten füllen den Antrag auf Zulassung zum MBA-Insurance aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das IfVW.
- Nach Eingang der vollständigen Unterlagen werden Sie zu einem persönlichen Gespräch mit zwei Mitgliedern der Zulassungskommission nach Leipzig eingeladen.
Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens entscheidet die Zulassungskommission auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen, der Ergebnisse der Eignungsprüfung und des persönlichen Gesprächs über die Zulassung zum MBA-Insurance.
Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt.